Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Rechtsverordnung über das Verbot der Straßenprostitution in Neumünster zur Beratung vorgelegt
Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Rechtsverordnung über das Verbot der Straßenprostitution in Neumünster zur Beratung vorgelegt