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Die vorherige Zustimmung des Bürgermeisters vom 30.11.2021 zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan und gleichzeitig Auszahlungen im Finanzplan 2021 bis zur Höhe von rund 13.900 Euro nach § 65 GO i.V.m. § 82 GO wird zur Kenntnis
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07.03.2022 Gemeindevertretung der Gemeinde Bönebüttel TOP 9 öffentlich - Kenntnisnahme
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bönebüttel öffentlich - Kenntnisnahme